Über uns
Unsere Kanzlei für Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht (Banerjee & Kollegen Rechtsanwälte) hat ein klares Profil. Wir beraten im Schwerpunkt Handelsvertreter nach § 84 Handelsgesetzbuch und Finanzdienstleistungsunternehmen und -unternehmer, die nach § 34 Gewerbeordnung reguliert sind.
Zu unseren Mandanten gehören daher neben freien Handelsvertretern über alle Branchen hinweg vor allem Finanz-, Versicherungs- und Immobilienmakler, Honorar- und Finanzierungsberater, Darlehensvermittler und Bauträger/Projektentwickler sowie Finanzdienstleistungs-, Versicherungs- und Vertriebsgesellschaften sowie Banken.
Dabei setzen wir auf unsere umfassende Erfahrung in der wirtschaftsrechtlichen Beratung zu den Themen, die für Handelsvertreter, vertriebsorientierte Unternehmen und Experten wichtig sind. Dazu gehören Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht, Immobilienrecht und Vertriebsrecht.
Wir beraten unsere Mandanten unter anderem in ihrer allgemeinen rechtlich-strategischen Ausrichtung, bei Streitigkeiten über Verträge und Provisionen und bei Gründung und Übernahmen von Gesellschaften und Agenturen und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gerichtlich über alle Instanzen hinweg.
Kanzleigründer Dr. Tim Banerjee und Rechtsanwältin Manuela Müller (Fachanwältin für Arbeitsrecht) stehen für eine ausgezeichnete juristische und praxisbezogene Beratung im gesamten Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht in ganz Deutschland mit einem exzellenten Netzwerk und weitreichender prozessualer Erfahrung über alle Instanzen hinweg.