Wir stehen als Kanzlei für Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht für ein klares Profil.

Wir beraten im Schwerpunkt Handelsvertreter, Unternehmen aus der Finanz-, Immobilien- und Versicherungsindustrie sowie Banken und Sparkassen bei ihren zivilrechtlichen und prozessualen Fragestellungen. Dabei haben wir immer Ihren individuellen Erfolg im Blick und entwickeln für Sie praxisorientierte Lösungen mit wirtschaftlichem und strategischem Mehrwert.

Kategorien

  • Vertriebsarbeitsrecht

  • Bank- und Finanzrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Handelsvertreterrecht

  • Immobilienrecht

  • Vertriebsrecht

Vertriebsarbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vertrieb bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei haben wir einen besonderen Schwerpunkt im Vertriebsarbeitsrecht und konzentrieren uns auf die Begleitung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen, von der Vertragsgestaltung bis zur Kündigung. Wir orientieren uns grundsätzlich an den neuesten gesetzlichen Entwicklungen und binden diese strategisch in die jeweilige Situation ein. So schaffen wir durch vorausschauende juristische Beratung einen Vorsprung und vermeiden Probleme, bevor diese auftauchen.

Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei im Arbeitsrecht sind:

  • Arbeitsrecht in der Finanzdienstleistung
  • Arbeitsverträge und Kündigungen
  • Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
  • Haftungsrecht (Geschäftsführer, Vorstände, Freie Berufe)
  • Insolvenzarbeitsrecht und Restrukturierung
  • Tarifvertragsrecht
  • Vertriebsarbeitsrecht

Bank- und Finanzrecht

Unsere Beratung im Bank- und Finanzrecht umfasst das gesamte Spektrum zur Regelung des Finanzmarktes. Dabei kombinieren wir unsere Kompetenzen aus zahlreichen Rechtsgebieten, die im Bank- und Finanzrecht als Querschnittsmaterie wichtig sind. Wir stehen dafür ein, die Finanzgeschäfte von Unternehmen und Privatpersonen rechtlich abzusichern und beispielsweise bei der Prüfung und Gestaltung von Finanzverträgen und Prospekten zu beraten, die Durchsetzung und Abwehr von Haftungsforderungen bei Emittenten, Gesellschaften und Finanzdienstleistern zu begleiten und die Risiken von Falschberatungen zu reduzieren. Dabei haben wir uns konsequent auf die Belange von Unternehmen und Experten im vertriebsorientierten Bank- und Finanzrecht spezialisiert.

Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei im Bank- und Finanzrecht sind:

  • Abwehr und Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Aufsichtsrecht
  • Beratung nach Kreditwesengesetz
  • Erstellung und Prüfung von Geschäftsberichten
  • Gestaltung und Prüfung von Prospekten und Verträgen
  • Risikoeinschätzungen
  • Versicherungsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Für Unternehmer ist es unabdingbar, in allen Geschäftsvorgängen absolute Rechtssicherheit zu besitzen. Das Handelsrecht regelt als Sonderprivatrecht des Kaufmanns sämtliche ihn betreffende Rechtsbeziehungen, das Gesellschaftsrecht die rechtliche Organisation von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wir beraten unsere Mandanten bei allen unternehmerischen Situationen und Entscheidungen auf Augenhöhe im Handels- und Gesellschaftsrecht und im Vertragsrecht als gestaltender, weitsichtiger Partner. Zudem stehen wir Unternehmen und Investoren bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und -fusionen zur Seite und beraten auch bei der Gründung und Auflösung von Gesellschaften.

Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei im Handels- und Gesellschaftsrecht sind:

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Beratung bei Unternehmensgründungen
  • Compliance und Corporate Governance
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen
  • Kaufrecht
  • Umwandlungsrecht

Handelsvertreterrecht

Das Recht der Handelsvertreter in Deutschland ist in § 84 bis § 92 Handelsgesetzbuch geregelt. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen zu Provisionsansprüchen und Kündigungs- und Ausgleichsregelungen bei Beendigung der Handelsvertretung. Wir sind seit vielen Jahren auf das gesamte Handelsvertreterrecht spezialisiert und vertreten Handelsvertreter unter anderem bei Streitigkeiten mit Gesellschaften, bei Berechnung und Durchsetzung des Handelsvertreterausgleichs und sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Regelmäßig führt unsere gerichtliche Vertretung zu land- und oberlandesgerichtlichen Urteilen, die die weitere Rechtsprechung im Handelsvertreterrecht und die Durchsetzung der Handelsvertreterrechte positiv beeinflussen.

Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei im Handelsvertreterrecht sind:

  • Abwehr und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten
  • Berechnung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen
  • Bewertung und Gestaltung von Bemühungs- und Benachrichtigungspflichten
  • Bewertung und Gestaltung von Geheimhaltungspflichten
  • Existenzgründung als Handelsvertreter
  • Handelsvertreterausgleich

Immobilienrecht

Ob Wohn- oder Geschäftsimmobilie: Liegt dort etwas im Argen, kostet das nicht nur Nerven, sondern in der Regel auch Geld. Daher ist gerade für Finanzdienstleistungsunternehmen, Makler und Investoren wichtig, dass sie absolute Rechtssicherheit bei ihren Immobilientransaktionen haben. Wer Immobilien errichtet und vermarktet, muss alle rechtlichen Anforderungen einhalten und sicherstellen, dass Investoren ihre erwünschte Rendite über die Jahre hinweg generieren können. Wir beraten somit Bauträger, Finanzdienstleistungsunternehmen, Makler und Investoren bei ihren immobilienrechtlichen Fragestellungen für eine einwandfreie Strukturierung aller vertriebsorientierten Immobilienprojekte.

Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei im Immobilienrecht sind:

  • Darlehen und Finanzierungen
  • Grundstückskauf- und Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Maklerrecht
  • öffentliches Wirtschaftsrecht
  • privates und gewerbliches Mietrecht
  • Umwelt- und Vergaberecht

Vertriebsrecht

Vertrieb ist für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor im Geschäftsmodell. Das gilt besonders für Handelsvertreter und Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgesellschaften. Dabei kommt es aber auf umfassende Rechtssicherheit an, sei es für Unternehmen oder eben freie Mitarbeiter und selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB. Bei der Strukturierung des Vertriebs sind viele Besonderheiten zu beachten, die wir aus der täglichen juristischen Beratungspraxis kennen. Zudem befassen wir uns mit dem Aufbau und der laufenden Beratung von Vertriebsmodellen wie Groß- und Fachhandelsstrukturen, selektiven Vertriebssystemen und Franchise im E-Commerce und Direktvertrieb.

Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei im Vertriebsrecht sind:

  • Aufbau und Beratung von Kooperationen und Joint-Ventures
  • Aufbau und Beratung von Franchise-Systemen
  • Beratung im E-Commerce
  • Entwicklung von Vertriebssystemen
  • Lizenzierung
  • Vertragsgestaltung
Dr. Tim Banerjee

Dr. Tim Banerjee

Manuela Müller

Manuela Müller

Über uns

Unsere Kanzlei für Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht (Banerjee & Kollegen Rechtsanwälte) hat ein klares Profil. Wir beraten im Schwerpunkt Handelsvertreter nach § 84 Handelsgesetzbuch und Finanzdienstleistungsunternehmen und -unternehmer, die nach § 34 Gewerbeordnung reguliert sind.

Zu unseren Mandanten gehören daher neben freien Handelsvertretern über alle Branchen hinweg vor allem Finanz-, Versicherungs- und Immobilienmakler, Honorar- und Finanzierungsberater, Darlehensvermittler und Bauträger/Projektentwickler sowie Finanzdienstleistungs-, Versicherungs- und Vertriebsgesellschaften sowie Banken.

Dabei setzen wir auf unsere umfassende Erfahrung in der wirtschaftsrechtlichen Beratung zu den Themen, die für Handelsvertreter, vertriebsorientierte Unternehmen und Experten wichtig sind. Dazu gehören Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht, Immobilienrecht und Vertriebsrecht.

Wir beraten unsere Mandanten unter anderem in ihrer allgemeinen rechtlich-strategischen Ausrichtung, bei Streitigkeiten über Verträge und Provisionen und bei Gründung und Übernahmen von Gesellschaften und Agenturen und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gerichtlich über alle Instanzen hinweg.

Kanzleigründer Dr. Tim Banerjee und Rechtsanwältin Manuela Müller (Fachanwältin für Arbeitsrecht) stehen für eine ausgezeichnete juristische und praxisbezogene Beratung im gesamten Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht in ganz Deutschland mit einem exzellenten Netzwerk und weitreichender prozessualer Erfahrung über alle Instanzen hinweg.

Kontakt

Rufen Sie uns direkt an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zu Ihren zivilrechtlichen und prozessualen Fragen.